a. Die nachfolgenden Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle von Holger de Groot, BioLogis - im folgenden BioLogis genannt - übernommen Aufträge, erstellte Angebote, erbrachte Lieferungen und Leistungen. Nach erstmaliger wirksamer Vereinbarung gelten sie auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen. Ohne ausdrücklicher Bestätigung erfolgt die Anerkennung durch die Auftragserteilung oder durch die Annahme der Lieferungen.
b. Die elektronischen Übermittlungen, Lieferungen, Angebote und Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für künftige Vertragsabschlüsse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich auf sie verwiesen wird. Abweichende Geschäftsbedingungen und Sondervereinbarungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch BioLogis. Geschäftsbedingungen des Bestellers/Nutzers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen o.ä. verwiesen wird, wird hiermit widersprochen. Ablehnung unserer Allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen erlangt nur durch Rücksendung des gelieferten Bildmaterials innerhalb von zwei Werktagen ab Zugang des Bildmaterials beim Besteller Gültigkeit.
c. Reklamationen, die sich auf den Inhalt der elektronischen Übermittlung bzw. der Sendungen beziehen, können nur anerkannt werden, wenn sie innerhalb von fünf Werktagen, nach Zugang des Bildmaterials beim Besteller schriftlich geltend gemacht werden. Reklamationen hinsichtlich technischer oder sonstiger verdeckter Mängel binnen zehn Werktagen ab Entdeckung in schriftlicher Form. Bei unterlassener derartiger Reklamation ist eine Haftung unsererseits für eventuell bereits entstandene oder entstehende Kosten ausgeschlossen. Für Soft- und Hardwarefehler, die bei der Online-Übermittlung unseres Bildmaterials oder der Nutzung unseres Systems entstehen, übernehmen wir keinerlei Haftung.
d. Für alle Bildlieferungen, -übermittlungen werden Gebühren berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Ebenso berechnen wir für die Beschaffung von Fremdmaterial und Informationen Vermittlungs- bzw. Informationsgebühren, die sich Art und Umfang des entstandenen Aufwandes ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungsgebühren erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte. Versandkosten gehen stets zu Lasten des Bestellers.
2. Nutzungsrechte
a. Elektronisch übermitteltes Bildmaterial und gelieferte Originale bleiben stets Eigentum des Urhebers. Es wird ausschließlich im Sinne des Urheberrechts vorübergehend zu der vereinbarten Nutzungsart für eine Frist von 30 Tagen zur Verfügung gestellt. Der Besteller hat bei der Bestellung, spätestens jedoch vor der technischen Nutzung der Bilder, Art, Umfang und Sprachraum der beabsichtigten Nutzung anzugeben. Entsprechend den Angaben des Bestellers erklärt BioLogis schriftlich das Einverständnis zur Nutzung des gelieferten Bildmaterials. Entsprechen die Angaben des Bestellers/Nutzers nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Angaben des Bestellers/Nutzers überein, gilt das Nutzungseinverständnis als nicht erteilt und ist BioLogis von Schadenansprüchen Dritter freigestellt. Nach der Nutzung unseres Bildmaterials ist dies aus den Datenspeichern des Bestellers zu löschen. Ebenso ist mit nicht genutztem Bildmaterial zu verfahren. Bilddaten und Bilder, an denen der Besteller vereinbarungsgemäß ein Nutzungsrecht erworben hat, ohne sie zu nutzen, sind innerhalb von 90 Tagen, gerechnet vom Datum der Zahlung des Nutzungshonorares aus dem elektronischen Speichersystemen zu löschen, bzw. zurückzusenden. Der Besteller/Nutzer erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte ist untersagt. Der Besteller/Nutzer ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Es wird keine Haftung für Schadensersatzansprüche übernommen, die aus der Verwendung der Bilder entstehen. Der Verantwortliche trägt in jedem Falle die alleinige Haftung.
3. Honorare
a. Jede Nutzung unseres Bildmaterials ist honorarpflichtig. Dies gilt auch bei Verwendung eines Bildes als Vorlage für Zeichnungen, Karikaturen, nachgestellte Fotos, bei Verwendung für Layoutzwecke und Kundenpräsentationen sowie bei Verwendung von Bilddetails, die mittels Montagen, Fotocomposing, elektronischen Bildträgern oder ähnlichen Techniken Bestandteil eines neuen Bildes werden.
b. Honorare sind vor der Verwendung zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium, Art und Umfang der Nutzung, die uns anzugeben sind. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller oder keine sonstigen Honorarvereinbarungen, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von BioLogis berechnet. Macht der Besteller keine genauen Angaben, ist BioLogis berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Honorare werden nach der jeweils aktuellen MFM-Honorartabelle berechnet. Darüber hinausgehende Honorarvereinbarungen sind möglich und müssen von BioLogis schriftlich bestätigt werden. Alle Honorarangaben in Angeboten, Honorartabellen und sonstige Unterlagen verstehen sich stets netto ohne Mehrwertsteuer und Künstlersozialversicherungsabgabe.
c. Für Luft- Unterwasser-, Expeditionsaufnahmen und sonstige unter ungewöhnlichen Umständen und Kosten entstandene Fotos kann ein Aufschlag zum Grundhonorar des jeweiligen Verwendungszwecks berechnet werden.
d. Die Honorare gelten nur für die einmalige Nutzung für den angegebenen Zweck, Umfang und Sprachraum. Jede weitere Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.
e. Wird ein bebildertes Objekt (wie z.B. ein Buch, ein Plattencover, ein Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Verwender hat BioLogis über den neuen Verwendungszweck zu informieren und sich die Zustimmung zur Nutzung schriftlich erteilen zu lassen.
f. Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Der zu zahlende Aufschlag berechnet sich nach Art und Umfang der Sperrung.
g. Sobald der Besteller bekundet hat, dass er das gelieferte Bildmaterial ganz oder teilweise nutzen will, ist BioLogis berechtigt, ihm die Vergabe von Nutzungsrechten in Rechnung zu stellen, auch wenn die Veröffentlichung oder sonstige Nutzung noch nicht erfolgte.
h. Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder BioLogis gegenüber eine Nutzungsabsicht bekundet hat, wird ohne Berechnung von Blockierungsgebühren längstens 90 Tage nach Erhalt zur Verfügung gestellt. Ausnahmen müssen im Einzelfall vereinbart werden.
j. Falls die vorgesehene Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht erfolgt, kann ein bereits bezahltes Honorar nicht zurückerstattet werden.
3. Verfügungsbeschränkung, Haftung, Verwertungs- und Urheberrechte
a. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Grundsätzlich wird nur das Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht übertragen. Die Ablösung der weiteren Urheberrechte sowie die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. obliegt dem Verwender. Die Fotos werden von BioLogis nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und sind nach erfolgter Verwendung sofort zurückzugeben. Die vertraglich eingeräumten Rechte gelten nur für die einmalige Verwendung im vereinbarten Umfang. Wiederholungen oder sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt.
b. Eine Entstellung des urheberrechtlich geschützten Werkes durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing oder elektronische Hilfsmittel ist nicht gestattet. Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Tendenzfremde Verwendungen und Verfälschungen in Bild und Wort sowie Verwendungen, die zur Herabwürdigung abgebildeter Personen führen können, sind unzulässig und machen den Verwender schadensersatzpflichtig.
c. Die Weitergabe des Bildmaterials oder die Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte ist nicht gestattet. Ebenso sind Dia-Duplizierungen und die Fertigung von Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie die Weitergabe derselben an Dritte nicht gestattet. Sonderfälle bedürfen unserer schriftlichen Genehmigung. Der Besteller ist verpflichtet, uns Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er dupliziert hat oder sonst Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt hat.
d. Der Verwender ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Verwender bzw. Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige oder sinnentstellende Verwendung in Bild und Text übernehmen wir keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Verwender etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig.
e. Wir behalten uns die Übertragung von Zweitrechten an Verwertungsgesellschaften ausdrücklich vor und erkennen Klauseln, nach denen mit der Annahme eines Honorars die Wahrnehmung weiterer Rechte ausgeschlossen sein sollte, nicht an.
f. Das Versandrisiko für die Rücksendung trägt der Rücksender. Kosten und Gefahr vollständiger und ordnungsgemäßer Rücksendung sowie für unsachgemäße oder mangelhafte Verpackung liegen beim Besteller und verpflichten diesen bei Verlust oder Beschädigung zu Schadensersatz, auch wenn die Rücksendung an die Bildagentur durch beauftragte Dritte des Bestellers vorgenommen wird. Als unvollständig werden auch das Fehlen von Bildmasken und Beschriftungen betrachtet, etwaige Verwaltungskosten unsererseits gehen zu Lasten des Bestellers.
4. Urheberrecht / Belegexemplar
a. Wir verlangen unter Hinweis auf § 13 UrhG ausdrücklich einen Agentur- und Urhebervermerk, und zwar in einer Weise, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Verwender hat die Bildagentur von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen.
b. Ziffer a. gilt auch für Werbung. Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
c. Soweit vorstehend nicht besonders aufgeführt, unterliegt jegliche Nutzung den Bestimmungen des deutschen Urheherrechtsgesetzes.
d. Von jeder Veröffentlichung im Druck sind uns gem. § 25 VerlagsG mindestens zwei vollständige Belegexemplare unaufgefordert und kostenlos zuzuschicken.
5. Vertragsstrafe/pauschalierter Schadensersatz
a. Bei unberechtigter Verwendung, Entstellung oder Weitergabe unseres Bildmaterials, unberechtigter Weitergabe von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Fertigung von Diaduplizierungen und Internegativen, Reproduktionen und Vergrößerungen für Archivzwecke des Bestellers sowie Weitergabe derselben an Dritte wird vorbehaltlich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ein Mindesthonorar in Höhe des Fünffachen des üblichen Nutzungshonorars fällig.
b. Unterbleibt der Urheber- und/oder Agenturvermerk, so haben wir Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 100 % zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten.
c. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf der kostenlosen Ansichtsfrist, werden für nicht zur Verwendung kommende Bilder sogenannte Blockierungskosten fällig.
Dies gilt auch für freie Angebote, wenn der Empfänger der Sendung ständiger Abnehmer von frei angebotenem Bildmaterial ist.
Ebenso werden sogenannte Blockierungskosten fällig, wenn Bildmaterial, an dem der Besteller Nutzungsrechte erworben und/oder für das er eine Verwendungsabsicht bekundet hat, nach Ablauf von 90 Tagen ab Empfang nicht zurückgegeben wird, und zwar zusätzlich zum Nutzungshonorar.
d. Für beschädigte oder nicht zurückgegebene Bildvorlagen ist Schadensersatz zu leisten. Die Beträge errechnen sich aus dem Wegfall weiterer Nutzungsmöglichkeiten. Dem Besteller bleibt es vorbehalten, im Einzelfall einen etwaigen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso bleiben uns weitergehende Schadensersatzansprüche und Blockierungskosten (bis zur Höhe des Schadensersatzes für den Fall des Verlustes/Zerstörung) vorbehalten.
Uns vom Schadensersatzpflichtigen für beschädigte oder verlorene Bildvorlagen angebotene Ersatzduplikate werden nicht akzeptiert.
e. Werden als verloren gemeldete und berechnete Bildvorlagen innerhalb eines Jahres nach Lieferung aufgefunden und zurückgegeben, so vergüten wir ein Drittel des Schadensersatzes.
f. Unser Farb-Material ist versiegelt. Wird die Versiegelung ohne Angabe einer bestimmten Nutzung geöffnet, wird eine Layoutgebühr berechnet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
6. Zahlungsbedingungen, Gerichtsstand, Sonstiges
a. Unsere Rechnungen sind stets netto sofort zahlbar.
b. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Teile, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Köln.
c. Auch bei Lieferungen ins Ausland gilt deutsches Recht als vereinbart.
d. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.